Gem. §4 NÖ Hundeabgabegesetz ist der Erwerb eines Hundes binnen einem Monat durch den/der Halter/in der Abgabebehörde schriftlich anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit dem Ablauf des dritten Monates nach der Geburt als erworben. Für jeden Hund ist einmalig nach Einlangen einer Anzeige über den Erwerb eines Hundes oder Zuzug mit einem Hund eine neue Hunde-marke gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen.
Das Nichtmelden und die Nichtkennzeichnung von Hunden ist strafbar.
Die Registrierungsstelle in Klosterneuburg befindet sich im Rathaus, Rathausplatz 1, 2. Stock Zimmer 207-211, Parteienverkehr
Mo.-Fr.: 8:00-12:00 Uhr, Di. 13:30-18:00 Uhr, Tel.: 444/229, 230, 231. Online-Formulare sind auf der Webseite der Stadtgemeinde Klosterneuburg unter www.klosterneuburg.at oder unserer Homepage www.tierhilfe-klosterneuburg.at abrufbar.
Bei Abmeldung wegen Umzugs, Weitergabe oder Tod des Hundes, benötigt man die Hundemarke und den Nachweis über den Verbleib des Tieres.
Welche Daten benötigt man um den Hund anzumelden?
Daten zum Besitzer:
Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer;
Daten zum Hund:
Name, Rasse, Farbe, Chipnummer, Geburtsdatum (zumindest das Jahr),
Geschlecht;
Die Hundeabgabe in Klosterneuburg beläuft sich auf 55€/Jahr, Hunde mit erhöhtem Gefahrenpotential auf 185€/Jahr (Stand 2022) und ist am 15. Februar mittels zugeschickten Zahlschein der Stadtgemeinde zu entrichten.
Anmeldeblatt Hunde PDF [77.2 KB]
Anmeldung und Anzeigeblatt Listenhund PDF [135.7 KB]
Abmeldung Hund PDF [11.9 KB]