Hunde im Ortsgebiet

Foto Rabl
Foto Rabl

In Klosterneuburg gilt das NÖ Hundehaltegesetz, dieses regelt umfangreich alle Belange, die die verantwortungsvolle Hundehaltung ausmachen.

Hundehaltung ist bei der Gemeinde meldepflichtig. Es ist unter anderem auch der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung zu erbringen.

  • Personen, die einen Hund führen, müssen die dafür erforderliche Eignung – vor allem in körperlicher Hinsicht – aufweisen.
  • Im Ortsgebiet – dabei handelt es sich im Allgemeinen um ein Gebiet, das zusammenhängend verbaut ist und dauerhaft bewohnt wird, besteht Leinen- oder Maulkorbpflicht.
  • Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und verhaltensauffällige Hunde sind im Ortsgebiet immer mit Leine und Maulkorb zu führen.
  • Exkremente des Hundes müssen im Ortsgebiet und an allen öffentlichen Plätzen unverzüglich vom Hundehalter entfernt werden. Die Organe der Bundespolizei können bei Nichteinhaltung der Leinen- oder Maulkorbpflicht einschreiten. Um das Entfernen der Exkremente zu erleichtern, wurden von der Stadt Klosterneuburg „Gacki-Sackerl“-Spender an allen stark frequentierten Bereichen innerhalb der Stadt an 23 Standorten wie auch den Katastralgemeinden (Weidling 4, Weidlingbach 1, Gugging 1, Kierling 6, Kritzendorf 6, Höflein 2 Standorte) aufgestellt.
  • Hier kann die Liste zu den Gacki-Sackerl Spendern abgerufen werden.