DIE PIONIERINSEL IST KEINE HUNDEZONE, ES GILT DAS JAGDGESETZ!

Die Pionierinsel ist eines der beliebtesten Naherholungsgebiete in Klosterneuburg. Am Treppelweg entlang der Donau sind Sportler, Familien mit Kindern und Hundehalter gerne unterwegs. Im Sommer kommen noch Badegäste am Donaustrand hinzu, und auch Jäger und Angler sind hier anzutreffen.

Um diesen Bereich für alle Bedürfnisse gleichermaßen nutzbar zu machen, gilt es für alle, einige Verhaltensregeln einzuhalten:

  • Wenn jemand Angst vor Hunden zeigt, nehmen Sie bitte den Hund an die Leine
  • Hundehalter haben Sorge zu tragen, dass ihr Tier keinen Menschen belästigt oder anspringt
  • Die Exkremente sind auch hier unverzüglich zu beseitigen
  • Eltern sollten darauf achten, dass Kinder Hunde nicht mit Steinen oder Ästen bewerfen
  • Immer den Besitzer fragen, ob ein Hund gestreichelt werden darf
  • Radfahren und Skaten ist auf dem Treppelweg verboten, Sportgeräte sollten daher in diesem Bereich geschoben oder getragen werden
    Angler sollten ihre Köder (Würmer dgl.) in geschlossenen Behältern aufbewahren
  • Das Entzünden von Feuer (Grillen) sowie das Campen ist verboten
  • Hunde dürfen am großen Sandstrand donauseitig frei laufen und schwimmen. Der Strandbadstrand ist deutlich als Hundeverbotszone ausgewiesen.
  • Die gesamte Pionierinsel – Eigentümer ist das Chorherrenstift Klosterneuburg – ist Jagdgebiet. Die Jäger dulden das Freilaufen der Hunde in bestimmten Bereichen wenn die Hunde in Sichtweite und abrufbar sind.
  • Die Stadtgemeinde hält den Treppelweg instand und ist für die Entsorgung der Müllkontainer sowie das Nachfüllen der Gacki-Sackerl-Stationen zuständig.

Der Sandstrand des Strandbads ist mit Hundeverbotstafeln gekennzeichnet.

Hunde werden dort ganzjährig nicht geduldet.

Bitte nehmen Sie auf die sich dort befindenden Badegäste Rücksicht und halten Sie sich an das Hundeverbot.

Die anderen Sandstrände der Pionierinsel können gerne von Hunden und deren Besitzern genutzt werden.

Jagdgebiet

Das Jagdgebiet, verpachtet durch den Eigentümer Chorherrenstift Klosterneuburg, erstreckt sich über die gesamte Pionierinsel, von der kleinen Traverse bis zur Pionierbrücke, schließt auch das Donauufer ein und reicht bis Korneuburg.
Das Führen von Hunden außerhalb des Ortsbereiches in Waldgebieten ist im NÖJagdgesetzes 1974 geregelt:

  • Wildernde Hunde sind verpflichtend abzuschießen.
  • Unter einem wildernden Hund versteht man einen Hund, der auf warmer Fährte arbeitet, ein Wildtier hetzt oder reißt.
  • Auch bei streunenden oder herumirrenden Hunden ist der Jäger zum Abschuss berechtigt. Unter herumstreunenden Hunden versteht man Tiere, die sich dem Einflussbereichs des Besitzers entzogen haben, sich nicht in dessen Rufweite befinden.
  • Das Freilaufen eines Hundes im Jagdgebiet ist nur erlaubt, wenn es der Jagdaufseher / der Jagdpächter gestattet.
  • Donauseitig gibt es kein jagdbares Wild, daher haben die Jagdpächter nichts gegen Spaziergänger mit freilaufenden Hunden.
  • Hundefrei sollten die Bereiche links der Fischtreppe und die Liebesinsel bleiben, da dort Wildbestand vorhanden ist.
  • Jagdsaison ist von September bis Dezember, das bedeutet in den Morgen- oder Abendstunden kann geschossen werden. Geschossen wird mit Schrot, es besteht keine Gefahr für Menschen und Hunde. Vorsicht ist aber vor allem bei schreckhaften, nicht schusssicheren Hunden geboten.